Weitere Informationen zum Wettbewerb

TEILNAHME-BEDINGUNGEN

Die aktuelle Bewerbungsphase lief vom 1. August bis zum 30. September 2023. Nach der fachlichen Auswahl durch die Jury wurden zu Beginn des Jahres 2024 die Nominierten in den drei Preiskategorien bekannt gegeben. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Vertreter:innen der Länder verleihen die Preise am Abend des 22. Mai 2024 in Frankfurt am Main. Die neue Bewerbungsphase startet voraussichtlich Mitte des Jahres 2025.

DIE IDEE

Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen auszuzeichnen, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Viele Institutionen, Einrichtungen und Initiativen gehen in der digital gestützten kulturellen Bildung voran, entwickeln wirkungsvolle Ideen, Konzepte und Instrumente. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder ist es ein gemeinsames Anliegen, herausragende Beispiele in diesem Bereich zu würdigen.

Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.

Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, aus Wissenschaft und Kultur, der Praxis kultureller Bildung und der Zivilgesellschaft. Alle Mitglieder sind von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von der Kulturstiftung der Länder berufen.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 50.000 Euro dotiert.

Hinzu kommt der Preis des Publikums, der ein Projekt mit besonderem Potenzial prämiert. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung des Projekts. Die Kulturstiftung der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützen damit die Umsetzung eines herausragenden Konzepts, das noch professionellen Anschub für die Umsetzung benötigt, sei es bei der technischen Entwicklung, der Netzwerkarbeit oder bei der Weiterentwicklung des Vermittlungskonzepts. Der Preis des Publikums orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Anliegen des Gewinner-Projekts, auf die dann passgenau eingegangen wird. Der Preis des Publikums ist nicht dotiert.

Die Jury trifft die fachliche Auswahl von jeweils drei nominierten Projekten in den Kategorien „Preis des Bundes“, „Preis der Länder“ und „Preis des Publikums“. Sie wählt auch die Preisträgerinnen und Preisträger für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Gewinnerin oder der Gewinner des Publikumspreises wird in einem öffentlichen Online-Voting ermittelt.

WER KANN SICH BEWERBEN?

Am Wettbewerb können teilnehmen alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner können Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen mitwirken. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sich jede Einrichtung oder Initiative mit einem konkreten Projekt bewirbt, wobei je Träger pro Jahr nur ein Projekt zugelassen wird. Es kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, muss die Effekte und Wirkungen bei den Zielgruppen plausibel belegen oder in Aussicht stellen können. Abgeschlossene Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einrichtungen oder Initiativen, die sich im Vorjahr bereits beworben hatten, können sich bei der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues Projekt eingereicht wird. Auch können Projekte, die bereits zuvor am Wettbewerb teilgenommen haben, erneut eingereicht werden, sofern eine nennenswerte Weiterentwicklung des Konzepts, der angewendeten Methoden oder eingesetzten Instrumente deutlich erkennbar ist.

Alle Projekte und ihre Beteiligten bekennen sich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, unterstützen die Thesen der Initiative kulturelle Integration und orientieren sich an den Zielen zur Entwicklung der kulturellen Bildung der UNESCO wie auch an den Zielen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung der UNESCO.

NACH WELCHEN KRITERIEN WIRD DER PREIS VERGEBEN?

Die Jury trifft die fachliche Auswahl zur Auszeichnung mit dem Preis des Bundes und dem Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Diese Kriterien sind dabei entscheidend:

DIGITAL

Das Projekt nutzt innovative Methoden der Vermittlung und setzt neue Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz – in der digital unterstützten kulturellen Bildung ein.

REFLEKTIERT

Das Projekt reflektiert seine Vorannahmen und Voraussetzungen wie auch die Funktionalitäten der eingesetzten Mittel. Es macht plausibel, warum welche Instrumente in bestimmter Weise eingesetzt werden.

BEISPIELHAFT

Das Projekt basiert auf einer originellen Idee. Es gibt anderen Einrichtungen und Akteuren Anregungen für die eigene kulturelle Bildung und Vermittlungspraxis.

ANSCHLUSSFÄHIG

Die im Projekt entwickelten Methoden und Instrumente sind veränderbar: Inhalte und Funktionen können also erweitert und in andere Kontexte übertragen werden. Der Projektträger und die Projektbeteiligten sollten bereit sein, Ideen und technische Entwicklungen mit anderen kostenfrei zu teilen.

WIRKSAM

Dass das Projekt bei seinen Zielgruppen wirkt, ist bereits nachgewiesen oder kann plausibel in Aussicht gestellt werden.

BILDEND

Das Projekt steht für Qualität in der Vermittlung und in der künstlerischen Gestaltung. Es nutzt technische Innovationen, um Bildungserfahrungen zu erweitern und kreative Ausdrucksformen zu ermöglichen. Es trägt damit zu einem besseren und breiteren Verständnis für das kulturelle Erbe oder auch die zeitgenössische Kunst und Kultur bei.

INTEGRATIV UND DIVERS

Das Projekt fördert das Verständnis dafür, dass kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen, Identitäten, Geschichtsauffassungen und Traditionen divers sind. Es bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen und setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.

INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG

Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich über ein Online-Formular eingereicht werden. Der Zugang erfolgt über die Webseite des Wettbewerbs kulturlichter-preis.de. Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Über das Online-Formular werden die Eckdaten zum Projekt, die Kontaktdaten der Projektleitung und des Projektträgers sowie eine Zusammenfassung des Projekts abgefragt. Auch sind im Online-Formular neben einer Projektbeschreibung Angaben zum Einsatz digitaler Instrumente und Technologien, zu den Wirkungen bei den Zielgruppen wie auch zu den Bildungszielen des Projekts, zur Verwendung des Preisgeldes im Falle einer Auszeichnung, zum geplanten Transfer von Methoden und Technologien an andere Orte und in andere Zusammenhänge sowie Angaben zur kostenfreien Nutzung oder Lizensierung von Methoden und Technologien durch andere gemeinnützige Einrichtungen zu tätigen. Zudem ist ein kurzer Zeit- und Kostenplan zur Verwendung des Preisgeldes einzutragen. Ergänzend können im Formular Links zu maximal drei Mediendateien wie Fotos und Videos angegeben werden.

Bei der Eintragung in das Online-Formular ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Projekttitel als auch die Zusammenfassung des Projekts verbindlich sind und im Falle einer Nominierung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kulturstiftung der Länder und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien redaktionell bearbeitet und genutzt werden.

Alle Einrichtungen und Initiativen, die ein Projekt einreichen, müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Daher ist im Nachgang des Absendens des Online-Formulars ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit als pdf-Datei einzureichen. Folgen Sie hierzu den Angaben während des Bewerbungsvorgangs. Als Nachweis kann ein Freistellungsbescheid des Finanzamts oder die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid hochgeladen werden. Dabei darf ein vorläufiger Freistellungsbescheid nicht älter als drei Jahre, ein regulärer Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum sein. Die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid darf ebenfalls nicht älter als fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum sein. Bei Körperschaften öffentlichen Rechts sollte die Trägerschaft in einem formlosen Schreiben erklärt werden.

KONTAKT

Kulturstiftung der Länder
Team Kulturelle Bildung
E-Mail: kontakt@kulturlichter-preis.de


Alle Informationen zum Download finden Sie hier.